Ihr Anwalt für Strafrecht in Berlin – Kostensparende Lösungen bei strafrechtlichen Problemen
Strafverfahren sind für die meisten Personen eine völlig fremde und bedrohliche Situation. Das Ergebnis solcher Verfahren kann sich bei den Beschuldigten auf viele Bereiche ihres weiteren Lebens auswirken. Hinzu kommt, dass das Ermittlungsverfahren für Außenstehende nur schwer durchschaubar ist und man sieht sich schnell einer übermächtigen Ermittlungsbehörde gegenüber.
Wichtig ist es, sich kompetente Beratung ins Boot zu holen – und das am besten schnell! Als Rechtsanwalt für Strafrecht bin ich bestrebt, meine Mandanten umfassend im Ermittlungsverfahren zu beraten und sie mit dem Ablauf des Verfahrens sowie dessen Auswirkungen vertraut zu machen. Ich begleite sie bei Bedarf zu polizeilichen oder staatsanwaltlichen Vernehmungen und berate sie bei Bedarf auch im Umgang mit den Medien.
Überlassen Sie nichts dem Zufall.
Sollten Sie eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter erhalten haben, dann kontaktieren Sie sofort einen Anwalt. Machen Sie keine Angaben, bevor Ihr Anwalt Einsicht in die Ermittlungsakte erhalten hat. Danach entscheiden wir gemeinsam, ob eine Aussage sinnvoll ist und welchen Inhalt diese haben sollte.
Ich erkläre Ihnen, wie Entscheidungsprozesse im Strafverfahren ablaufen und in welcher Weise Ihr Auftreten und Ihr eigenes Aussageverhalten diese beeinflussen können. Durch das Üben einer Verhandlungs- oder Befragungssituation gelingt es oft, die Anspannung und Nervosität stark zu reduzieren und so die Konzentration auf die wesentlichen Punkte der Verhandlung zu ermöglichen. Daher ist es mir besonders wichtig, meine Mandanten in einem persönlichen Gespräch auf den Verhandlungstermin vorzubereiten.
Schildern Sie mir Ihr Anliegen in einem unverbindlichen Erstgespräch!
Tel.: 030 - 264 794 340 9
Ich bieten Ihnen kompetente Beratung und Vertretung bei folgenden strafrechtlichen Angelegenheiten:
- Verteidigung in Ermittlungs- und Strafverfahren
- Jugendstrafrecht
- Verkehrsrecht
- Untersuchungshaft
- Fälschungsdelikte
- Brandstiftungsdelikte
- Pflichtverteidigung
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Vermögensdelikte (Diebstahl, Raub, Betrug)
- Körperverletzungs- und Tötungsdelikte
Ich stehe an Ihrer Seite!
Wer neben dem Missbrauch von Betäubungsmitteln (BtM) auch anderweitig in das Thema involviert ist oder eine Körperverletzung begangen hat, muss sich vor einem Strafgericht verantworten. Bevor es zu einer Anklage des Beschuldigten kommt, leitet die Ermittlungsbehörde ein Strafverfahren ein. Als Anwalt rate ich Ihnen, unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen und mich frühzeitig zu konsultieren.
Bei einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), also einem Vergehen, das unter das Betäubungsmittelrecht fällt, kann im Hinblick auf Grunddelikte mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren gerechnet werden. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung in diesem Bereich. Gemeinsam stelle ich eine optimale Verteidigungsstrategie zusammen.
Im Hinblick auf Körperverletzungsdelikte unterstütze ich Sie nicht nur, wenn Sie als mutmaßlicher Täter in Betracht kommen sollten, sondern auch als Geschädigten. Auch hierbei gilt: Kontaktieren Sie mich schnellstmöglich, um weitere Maßnahmen Ihres Falls zu erörtern. Als geschädigte Person haben Sie die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin mit mir!
Tel.: 030 - 264 794 340 9